Verbraucherschutz hebt AGB-Restriktionen auf
Mit Valves Steam-Service hat der deutsche Verbraucherschutz mehr als nur ein Problem. Doch nun ist immerhin eines davon aus der Welt geschafft.
Schon im September gab es eine Ermahnung der Verbraucherzentrale Bundes-Verband (Vzbv), welche so gar nicht mit den AGB-Restriktionen von Steam einverstanden war. Den Auslöser dafür gab eine AGB-Änderung auf Steam, der man zwangsweise zustimmen musste, um wieder auf seine Spiele zugreifen zu können.
Konsumenten den Zugriff auf ihre bezahlten Produkte zu verwehren, sieht der Verbraucherschutz natürlich nicht gerne. Doch Valve konnte nun erfolgreich zu einem Umdenken bewegt werden. Demnach soll es bereits ab dem 31. Januar 2013 möglich sein, auch ohne Zustimmung einer AGB-Änderung in die Steam Spiele-Bibliothek zu gelangen. Das gewohnte Pop-up-Fenster fliegt also raus. Wie der Ersatz aussieht, ist indes noch unklar.
In einem anderen Streitfall kam es allerdings zu keiner Einigung zwischen Valve und der Verbraucherzentrale. Dabei geht es um den Weiterverkauf von Steam-Spielen, was zur Zeit noch nicht möglich ist. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes besagt jedoch, dass es eine Möglichkeit dazu geben muss. Daher hat die Vzbv nun Klage gegen Valve eingereicht.
In einem Statement der Vzbv heißt es: "Valve hält nach wie vor an seinem Geschäftsmodell fest und verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung des Accounts an Dritte. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen."
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